Glossar
Anmelder
Der Anmelder ist die Person oder das Unternehmen, in deren beziehungsweise dessen Namen eine Zollanmeldung abgegeben wird. Er nimmt damit eine zentrale Rolle im jeweiligen Zollverfahren ein und ist für die Richtigkeit und Vollständigkeit der Zollanmeldung sowie grundsätzlich für die erforderlichen Angaben und Unterlagen verantwortlich.
Zu den relevanten Angaben können beispielsweise Warenbeschreibung, Zolltarifnummer, Warenwert, Ursprung, Menge und das beantragte Zollverfahren gehören. Fehlerhafte Angaben können Auswirkungen auf die Berechnung der Einfuhrabgaben oder die weitere zollrechtliche Behandlung der Ware haben.
Ein Beispiel: Ein deutsches Unternehmen importiert Waren aus Südkorea nach Deutschland und möchte diese zum freien Verkehr anmelden. Das Unternehmen kann die Zollanmeldung selbst abgeben oder hierfür einen Zollvertreter, beispielsweise eine Zollagentur, beauftragen. Wer rechtlich als Anmelder auftritt, hängt dabei von der gewählten Form der Vertretung ab.
Bei der direkten Vertretung handelt der Zollvertreter im Namen und für Rechnung des vertretenen Unternehmens. Das vertretene Unternehmen bleibt dabei Anmelder. Bei der indirekten Vertretung handelt der Vertreter dagegen im eigenen Namen, aber für Rechnung eines anderen und wird dadurch selbst zum Anmelder.
Die Unterscheidung ist insbesondere deshalb wichtig, weil mit der Stellung als Anmelder zollrechtliche Verantwortlichkeiten und gegebenenfalls eine Zollschuldnerschaft verbunden sein können. Die Beauftragung eines Zollagenten bedeutet daher nicht automatisch, dass sämtliche zollrechtlichen Verantwortlichkeiten auf diesen übergehen.
Der Anmelder ist außerdem nicht zwangsläufig mit Verkäufer, Käufer, Spediteur oder Frachtführer gleichzusetzen. Welche Person beziehungsweise welches Unternehmen als Anmelder auftritt, ergibt sich aus der konkreten Import- oder Exportkonstellation und der gewählten zollrechtlichen Vertretung.
Der Begriff ist nicht an eine bestimmte Transportart gebunden. Ein Anmelder kann bei Zollverfahren für Waren auftreten, die per See-, Luft-, Bahn- oder Straßentransport befördert werden.
Für Importeure ist daher wichtig, bereits vor der Zollabfertigung eindeutig zu klären, wer die Zollanmeldung in wessen Namen abgibt. Dadurch sind Zuständigkeiten und Verantwortlichkeiten innerhalb der Zollabwicklung von Beginn an klar geregelt.