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Demurrage

Demurrage bezeichnet zusätzliche Kosten, die entstehen können, wenn ein Container nach seiner Ankunft im Hafen oder Terminal länger als die vereinbarte kostenfreie Zeit dort verbleibt und nicht rechtzeitig abgeholt beziehungsweise aus dem Terminal herausgeführt wird.

Reedereien beziehungsweise Terminalbetreiber gewähren für Container in der Regel eine bestimmte kostenfreie Zeit (Free Time). Innerhalb dieses Zeitraums kann der Container nach seiner Bereitstellung beziehungsweise Freigabe ohne entsprechende Demurrage-Kosten am Terminal verbleiben. Wird diese Frist überschritten, können für jeden weiteren Tag zusätzliche Gebühren anfallen.

Bei einem Import kann Demurrage beispielsweise entstehen, wenn sich die Zollabfertigung oder Zollfreigabe verzögert, erforderliche Dokumente fehlen, eine Zollbeschau durchgeführt wird oder der anschließende Container-Trucking-Nachlauf nicht rechtzeitig organisiert werden kann. Auch Verzögerungen aufseiten des Importeurs können dazu führen, dass ein Container länger als vorgesehen im Terminal verbleibt.

Die Höhe der Demurrage hängt unter anderem von der Reederei, dem Hafen beziehungsweise Terminal, dem Containertyp und der Dauer der Überschreitung ab. Häufig steigen die Tagessätze mit zunehmender Standzeit, sodass längere Verzögerungen erhebliche zusätzliche Kosten verursachen können.

Demurrage wird häufig mit Detention verwechselt. Vereinfacht beschrieben betrifft Demurrage bei Importen die Zeit, in der sich der Container nach Ablauf der vereinbarten Free Time noch innerhalb des Hafens oder Terminals befindet. Detention betrifft dagegen typischerweise den Zeitraum, in dem der Container das Terminal bereits verlassen hat, sich beispielsweise zur Entladung beim Empfänger befindet und nicht innerhalb der vereinbarten Frist leer zurückgegeben wird.

Eine frühzeitige Planung der Zollabwicklung, des Nachlaufs und der Containerentladung kann dazu beitragen, unnötige Standzeiten und damit verbundene Demurrage-Kosten zu vermeiden. Die konkreten Fristen und Kosten richten sich jedoch immer nach den jeweiligen Bedingungen der beteiligten Reederei beziehungsweise Dienstleister.

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