Glossar
Drittland / Drittstaat
Als Drittland beziehungsweise Drittstaat wird im Zollrecht grundsätzlich ein Staat oder Gebiet bezeichnet, das nicht zum Zollgebiet der Europäischen Union gehört. Waren, die aus einem solchen Gebiet in das Zollgebiet der EU eingeführt werden, unterliegen grundsätzlich den zollrechtlichen Vorschriften für die Einfuhr aus Drittländern.
Für einen Importeur bedeutet dies beispielsweise, dass Waren aus China, den USA, der Türkei oder Brasilien bei ihrer Einfuhr in das Zollgebiet der Europäischen Union zollrechtlich abgefertigt werden müssen. Dabei ist unter anderem eine Zollanmeldung erforderlich und es können abhängig von Ware, Warenwert, Ursprung und weiteren Voraussetzungen Zoll, Einfuhrumsatzsteuer oder andere Einfuhrabgaben anfallen.
Der Begriff „Drittland“ darf dabei nicht mit einem Land verwechselt werden, das lediglich außerhalb des jeweiligen Bestimmungslandes liegt. Aus deutscher Sicht sind beispielsweise Frankreich, die Niederlande oder Polen zwar andere Staaten, aber keine Drittländer im zollrechtlichen Sinne, da sie zum Zollgebiet der Europäischen Union gehören.
Bei der Einfuhr aus einem Drittland spielen unter anderem die Zolltarifnummer, der Warenwert und der Warenursprung eine wichtige Rolle. Der Ursprung einer Ware kann insbesondere für die Höhe des anzuwendenden Zollsatzes relevant sein. Bestehen zwischen der Europäischen Union und einem Drittland entsprechende Präferenzregelungen, kann bei Vorliegen der erforderlichen Voraussetzungen und Nachweise ein ermäßigter Zollsatz oder eine Zollbefreiung möglich sein.
Zu beachten ist außerdem, dass Zollgebiet und Steuergebiet der Europäischen Union nicht in jedem Fall vollständig deckungsgleich sind. Bestimmte Gebiete können daher zoll- oder steuerrechtliche Sonderstellungen besitzen. Für die konkrete Importabwicklung ist deshalb entscheidend, aus welchem Gebiet die Ware tatsächlich eingeführt wird und welche Vorschriften für die jeweilige Einfuhr gelten.
Für internationale Importe aus Drittländern ist eine frühzeitige Prüfung der Zoll- und Einfuhrbestimmungen sinnvoll, damit erforderliche Unterlagen, mögliche Einfuhrabgaben und gegebenenfalls besondere Genehmigungen bereits vor dem Versand berücksichtigt werden können.