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EXW (Ex Works / Ab Werk)

EXW (Ex Works / Ab Werk) ist ein Incoterm, bei dem der Verkäufer – beispielsweise dein ausländischer Lieferant – die Ware am vereinbarten Ort, häufig an seinem Werk oder Lager, zur Abholung bereitstellt. Ab diesem Punkt trägt der Käufer grundsätzlich die Kosten und Risiken des weiteren Transports und übernimmt weitreichende organisatorische Pflichten.

Für den Käufer beziehungsweise Importeur bedeutet EXW, dass er die Transportkette bereits ab dem vereinbarten Bereitstellungsort organisieren muss. Dazu können die Abholung beim Lieferanten, der Vorlauf zum Hafen, Flughafen oder Bahnterminal, der internationale Haupttransport, die Einfuhrabwicklung sowie der anschließende Nachlauf zum Bestimmungsort gehören.

Eine wichtige Besonderheit von EXW betrifft die Verladung beim Verkäufer. Nach den Incoterms ist der Verkäufer grundsätzlich lediglich verpflichtet, die Ware am vereinbarten Ort zur Verfügung zu stellen. Er ist bei EXW nicht verpflichtet, die Ware auf das vom Käufer bereitgestellte Abholfahrzeug zu verladen. Wird die Verladung dennoch vom Verkäufer durchgeführt, sollte klar geregelt sein, wer dafür Verantwortung und Risiko trägt.

Auch die Ausfuhrabfertigung liegt bei EXW grundsätzlich beim Käufer. Gerade bei internationalen Importen kann dies problematisch sein, da der Käufer möglicherweise nicht ohne Weiteres in der Lage ist, die erforderlichen Exportformalitäten im Herkunftsland selbst zu erfüllen. Der Verkäufer muss zwar im vorgesehenen Umfang bei der Beschaffung erforderlicher Informationen und Dokumente unterstützen, die organisatorische Verantwortung liegt bei EXW jedoch weitgehend beim Käufer.

Aus diesem Grund kann bei grenzüberschreitenden Warenlieferungen FCA (Free Carrier) gegenüber EXW sinnvoller sein. Bei FCA übernimmt der Verkäufer unter anderem die für die Ausfuhr erforderliche Abfertigung und übergibt die Ware an den vom Käufer benannten Frachtführer am vereinbarten Ort. Dadurch lassen sich Verantwortlichkeiten insbesondere bei Abholung und Export häufig klarer gestalten.

Beauftragt der Käufer beispielsweise Import-Team.de mit der Organisation seines Imports, bleibt der Käufer weiterhin die Partei des Warenkaufvertrags, die die entsprechenden Pflichten und Risiken aus dem vereinbarten Incoterm trägt. Import-Team.de kann die erforderlichen Transport- und Logistikleistungen im Auftrag des Kunden koordinieren; die Beauftragung eines Logistikdienstleisters verändert jedoch nicht automatisch die zwischen Käufer und Verkäufer durch EXW vereinbarte Kosten- und Risikoverteilung.

EXW kann insbesondere dann sinnvoll sein, wenn der Käufer die gesamte Transportkette ab dem Standort des Lieferanten selbst kontrollieren und organisieren möchte und die erforderlichen Möglichkeiten zur Abwicklung im Herkunftsland vorhanden sind. Vor der Vereinbarung von EXW sollte jedoch geprüft werden, ob insbesondere Abholung, Verladung und Ausfuhrformalitäten praktisch und rechtlich zuverlässig organisiert werden können.

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