Glossar
FOB (Free on Board / Frei an Bord)
FOB (Free on Board / Frei an Bord) ist ein Incoterm für den See- und Binnenschiffstransport, bei dem der Verkäufer – beispielsweise dein ausländischer Lieferant – die Ware bis zur Verladung an Bord des vom Käufer bestimmten Schiffes im vereinbarten Abgangshafen organisiert. Sobald die Ware an Bord des Schiffes verladen ist, geht das Risiko für Verlust oder Beschädigung auf den Käufer über.
Der Verkäufer trägt bei FOB grundsätzlich die Kosten und Risiken bis zur Verladung der Ware an Bord des Schiffes. Dazu gehören insbesondere die Bereitstellung der Ware, der Transport bis zum vereinbarten Abgangshafen sowie die erforderliche Ausfuhrabfertigung. Der Verkäufer muss die Ware entsprechend der Vereinbarung an Bord des vom Käufer benannten Schiffes liefern.
Der Käufer beziehungsweise Importeur organisiert grundsätzlich den Haupttransport ab dem Abgangshafen. Dazu gehören insbesondere die Buchung der Seefracht sowie – abhängig vom konkreten Transportkonzept – die Transportversicherung, die Abwicklung im Bestimmungshafen, die Einfuhr- und Zollabwicklung und der anschließende Nachlauf bis zum vorgesehenen Bestimmungsort.
Beauftragt der Käufer beispielsweise Import-Team.de mit der Organisation seines Imports, bleibt der Kunde der Käufer der Ware und damit die entsprechende Partei des Warenkaufvertrags. Import-Team.de kann im Auftrag des Kunden die Seefracht und weitere Logistikleistungen koordinieren und beispielsweise eine Reederei oder Spedition mit der Durchführung einzelner Transportabschnitte beauftragen. Die Beauftragung eines Logistikdienstleisters verändert jedoch nicht automatisch die zwischen Verkäufer und Käufer durch FOB vereinbarte Kosten- und Risikoverteilung.
Ein wesentlicher Unterschied zu EXW (Ex Works) besteht darin, dass bei FOB der Verkäufer für die Ausfuhrabfertigung und den Transport bis zur Verladung an Bord verantwortlich ist. Der Käufer muss die Transportkette somit nicht bereits am Werk des Lieferanten übernehmen.
Gegenüber FCA (Free Carrier) liegt ein wichtiger Unterschied im Zeitpunkt und Ort des Gefahrenübergangs. Bei FCA geht das Risiko bereits mit der vertragsgemäßen Übergabe an den benannten Frachtführer oder eine andere benannte Person am vereinbarten Ort auf den Käufer über. Bei FOB erfolgt der Gefahrenübergang dagegen erst, wenn die Ware im Abgangshafen an Bord des Schiffes verladen wurde.
FOB ist ausschließlich für den See- und Binnenschiffstransport vorgesehen. Bei containerisierten Transporten, bei denen der Verkäufer den Container bereits an einem Containerterminal an den Frachtführer übergibt und keinen unmittelbaren Einfluss auf die spätere Verladung an Bord des Schiffes hat, kann FCA die passendere Lieferbedingung sein.
Für viele klassische Seefrachtimporte bietet FOB dennoch eine klar nachvollziehbare Aufteilung der Verantwortlichkeiten: Der Verkäufer organisiert die Ware einschließlich Ausfuhr bis an Bord des Schiffes, während der Käufer den weiteren internationalen Transport kontrolliert und beauftragt. Entscheidend ist, den vereinbarten Abgangshafen eindeutig zu benennen.