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Frachtführer

Ein Frachtführer ist ein Unternehmen, das sich aufgrund eines Beförderungsvertrags verpflichtet, Güter gegen Entgelt zu transportieren und am vereinbarten Bestimmungsort an den Empfänger abzuliefern. Je nach Transportart kann es sich beispielsweise um ein Straßentransportunternehmen, eine Reederei, eine Fluggesellschaft oder ein Eisenbahnverkehrsunternehmen handeln.

Der Frachtführer ist damit für die Durchführung der vertraglich vereinbarten Beförderung verantwortlich. Er übernimmt die Ware für den Transport und befördert sie entsprechend dem Beförderungsvertrag vom vereinbarten Übernahmeort zum vorgesehenen Ablieferungsort. Dabei können je nach Verkehrsträger unterschiedliche gesetzliche Vorschriften und internationale Übereinkommen gelten.

Vom Frachtführer zu unterscheiden ist der Spediteur. Vereinfacht gesagt organisiert ein Spediteur den Transport und beauftragt dafür geeignete Frachtführer und weitere Dienstleister. Der Frachtführer führt die Beförderung dagegen tatsächlich beziehungsweise aufgrund des Beförderungsvertrags durch. In der Praxis können sich diese Rollen jedoch überschneiden: Ein Spediteur kann unter bestimmten Voraussetzungen selbst als Frachtführer auftreten oder entsprechende Haftung übernehmen.

Bei einem von Import-Team.de organisierten Import können beispielsweise verschiedene Frachtführer entlang einer Transportkette eingesetzt werden. Die Ware kann zunächst durch ein Lkw-Unternehmen zum Abgangshafen transportiert, anschließend von einer Reederei per Seefracht befördert und nach der Ankunft wiederum durch einen weiteren Frachtführer zum endgültigen Bestimmungsort gebracht werden. Bei multimodalen Transporten können somit mehrere ausführende Unternehmen an einer einzigen Lieferkette beteiligt sein.

Die Haftung eines Frachtführers ist von einer Transportversicherung zu unterscheiden. Abhängig von Transportart und anwendbarem Recht haftet ein Frachtführer unter bestimmten Voraussetzungen für Verlust oder Beschädigung der übernommenen Ware sowie gegebenenfalls für Überschreitungen der Lieferfrist. Diese Haftung kann jedoch gesetzlichen oder vertraglich zulässigen Haftungsbegrenzungen unterliegen und muss deshalb nicht dem tatsächlichen Warenwert entsprechen.

Auch der Gefahrenübergang nach einem Incoterm ist nicht mit der Haftung des Frachtführers gleichzusetzen. Incoterms wie EXW, FCA, FOB, CFR oder CIF regeln insbesondere die Verteilung bestimmter Kosten, Pflichten und Risiken zwischen Käufer und Verkäufer des Warenkaufvertrags. Die Frage, ob und in welchem Umfang ein Frachtführer für einen während der Beförderung entstandenen Schaden haftet, richtet sich dagegen nach dem jeweiligen Beförderungsvertrag und den dafür geltenden rechtlichen Regelungen.

Für Importeure ist diese Unterscheidung besonders wichtig: Dass ein Frachtführer für den Transport verantwortlich ist, bedeutet nicht automatisch, dass die Ware in voller Höhe ihres Warenwerts über ihn abgesichert ist. Eine zusätzliche Transportversicherung kann deshalb sinnvoll sein, um finanzielle Risiken über die mögliche Haftung des Frachtführers hinaus abzusichern.

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