Glossar
Gefahrgut
Als Gefahrgut werden Stoffe und Gegenstände bezeichnet, von denen aufgrund ihrer Eigenschaften während des Transports besondere Gefahren für Menschen, Umwelt, Sachwerte oder die Transportsicherheit ausgehen können. Für ihre Beförderung gelten deshalb besondere gesetzliche Vorschriften hinsichtlich Einstufung, Verpackung, Kennzeichnung, Dokumentation und Transport.
Ob eine Ware als Gefahrgut gilt, hängt nicht allein davon ab, ob sie im allgemeinen Sprachgebrauch als „gefährlich“ wahrgenommen wird. Entscheidend sind ihre konkreten Eigenschaften und die jeweils geltenden Gefahrgutvorschriften für den verwendeten Verkehrsträger. Auch alltägliche Produkte können deshalb als Gefahrgut eingestuft sein. Dazu gehören beispielsweise bestimmte Batterien und Akkus, Aerosole, Farben und Lacke, entzündbare Flüssigkeiten, Chemikalien oder Produkte mit bestimmten Gasen.
Gefahrgüter werden entsprechend ihrer Eigenschaften verschiedenen Gefahrgutklassen zugeordnet. Zusätzlich können für den jeweiligen Stoff oder Gegenstand eine UN-Nummer, eine offizielle Benennung für die Beförderung sowie weitere Klassifizierungsmerkmale festgelegt sein. Diese Angaben sind unter anderem für die Auswahl der richtigen Verpackung, Kennzeichnung und Transportabwicklung relevant.
Welche Vorschriften gelten, hängt auch von der Transportart ab. Im internationalen Straßengüterverkehr ist insbesondere das ADR relevant, im Seeverkehr der IMDG-Code und in der Luftfracht gelten die entsprechenden internationalen Gefahrgutvorschriften, die in der Praxis unter anderem über die IATA Dangerous Goods Regulations umgesetzt werden. Auch für den Eisenbahnverkehr bestehen eigene Regelungen. Bei multimodalen Transporten können deshalb innerhalb einer einzigen Lieferkette unterschiedliche Anforderungen berücksichtigt werden müssen.
Für den Versand von Gefahrgut sind häufig besondere Verpackungen, Kennzeichnungen und Transportdokumente erforderlich. Abhängig von Ware, Menge und Transportart können darüber hinaus beispielsweise zugelassene Verpackungen, Gefahrzettel, spezielle Erklärungen des Versenders oder weitere Nachweise notwendig sein. Nicht jeder Frachtführer oder jede Transportverbindung akzeptiert zudem sämtliche Gefahrgutarten.
Besonders relevant ist dies bei Lithiumbatterien und Produkten mit eingebauten Akkus. Ob und unter welchen Bedingungen diese transportiert werden dürfen, hängt unter anderem vom Batterietyp, der Leistung beziehungsweise dem Lithiumgehalt, der Verpackung und davon ab, ob die Batterie einzeln, zusammen mit einem Gerät oder in einem Gerät eingebaut transportiert wird.
Für Importeure ist es deshalb wichtig, bereits vor der Buchung eines Transports zu klären, ob die Ware als Gefahrgut eingestuft ist. Lieferanten beziehungsweise Hersteller sollten die erforderlichen Produkt- und Gefahrgutinformationen zur Verfügung stellen können. Bei chemischen Produkten kann beispielsweise ein Sicherheitsdatenblatt wichtige Informationen zur Transportklassifizierung enthalten.
Eine frühzeitige Prüfung der Gefahrguteigenschaften ist besonders wichtig, da eine falsche oder fehlende Deklaration zu Verzögerungen, zusätzlichen Kosten, einer Zurückweisung der Sendung oder weiteren rechtlichen Konsequenzen führen kann. Gefahrgut sollte deshalb bereits bei der Transportanfrage angegeben werden, damit eine geeignete und regelkonforme Transportlösung geplant werden kann.