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Havarie

Als Havarie wird in der Transport- und Logistikbranche ein Schadensereignis bezeichnet, das während der Beförderung von Waren eintritt und das Transportmittel, die Ladung oder beides betrifft. Der Begriff wird besonders häufig in der Seefracht verwendet, kann im allgemeinen Sprachgebrauch jedoch auch im Zusammenhang mit anderen Transportarten vorkommen.

Eine Havarie kann unterschiedliche Ursachen haben. Dazu gehören beispielsweise Kollisionen, Grundberührungen, Brände, schwere Unwetter, technische Defekte oder andere außergewöhnliche Ereignisse während des Transports. Dabei muss nicht zwangsläufig die gesamte Ladung verloren gehen. Auch einzelne Warenpartien oder Container können beschädigt werden, während andere Teile der Sendung unversehrt bleiben.

Besondere Bedeutung hat der Begriff in der Seefracht. Hier können bei einem schweren Ereignis nicht nur Schäden am Schiff und an der Ladung entstehen, sondern auch zusätzliche Maßnahmen erforderlich werden, um Schiff und Ladung vor einem größeren gemeinsamen Schaden zu bewahren. Dazu können beispielsweise das Anlaufen eines Nothafens, Bergungsmaßnahmen oder in außergewöhnlichen Situationen das gezielte Aufgeben von Ladung gehören.

In diesem Zusammenhang ist die Havarie-Grosse (General Average) von einer gewöhnlichen Beschädigung oder einem normalen Transportschaden zu unterscheiden. Sie liegt vereinfacht gesagt vor, wenn bewusst außergewöhnliche Aufwendungen oder Opfer vorgenommen werden, um Schiff und Ladung aus einer gemeinsamen Gefahr zu retten. Die dadurch entstandenen Kosten beziehungsweise Verluste können anschließend nach festgelegten Regeln auf die beteiligten wirtschaftlichen Interessen – insbesondere Schiff, Ladung und gegebenenfalls Fracht – verteilt werden.

Für einen Importeur kann das bedeuten, dass er im Fall einer erklärten Havarie-Grosse auch dann finanziell beteiligt werden kann, wenn seine eigene Ware unbeschädigt geblieben ist. Vor der Freigabe der Ware können beispielsweise entsprechende Sicherheiten oder Garantien verlangt werden. Bei versicherter Ware werden solche Vorgänge abhängig vom vereinbarten Versicherungsschutz häufig unter Einbeziehung des Transportversicherers abgewickelt.

Eine Havarie ist außerdem von der Haftung des Frachtführers oder der Reederei zu unterscheiden. Ein Schadensereignis bedeutet nicht automatisch, dass der ausführende Transportdienstleister für sämtliche entstandenen Schäden in voller Höhe haftet. Ob und in welchem Umfang eine Haftung besteht, richtet sich nach Ursache und Umständen des Schadens sowie den anwendbaren gesetzlichen, internationalen und vertraglichen Regelungen.

Auch wenn der Begriff besonders mit der Seefracht verbunden ist, können Transportschäden und außergewöhnliche Schadensereignisse selbstverständlich ebenso bei Luft-, Bahn- und Straßentransporten auftreten. Dort werden allerdings häufiger Begriffe wie Transportschaden, Unfall oder Schadensereignis verwendet, während „Havarie“ insbesondere im maritimen Bereich eine eigenständige und etablierte Bedeutung besitzt.

Eine Transportversicherung kann deshalb insbesondere bei internationalen Warenbewegungen wichtig sein. Abhängig vom vereinbarten Versicherungsumfang können sowohl unmittelbare Schäden an der versicherten Ware als auch bestimmte Kosten und Beiträge im Zusammenhang mit einer Havarie-Grosse abgesichert sein. Welche Risiken tatsächlich gedeckt sind, richtet sich jedoch immer nach den jeweiligen Versicherungsbedingungen.

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