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Konnossement / Bill of Lading (B/L)

Ein Konnossement, international als Bill of Lading (B/L) bezeichnet, ist eines der wichtigsten Transportdokumente in der Seefracht. Es bestätigt die Übernahme beziehungsweise Verladung der beschriebenen Ware durch den Verfrachter, dokumentiert die Bedingungen des Seetransports und kann – abhängig von seiner konkreten Ausgestaltung – zugleich die Funktion eines übertragbaren Traditionspapiers erfüllen.

Ein Bill of Lading wird im Zusammenhang mit einem Seetransport ausgestellt und enthält typischerweise Angaben zum Versender (Shipper), Empfänger (Consignee), gegebenenfalls einer zu benachrichtigenden Partei (Notify Party), zum Abgangs- und Bestimmungshafen, zum Schiff beziehungsweise zur Reise sowie zur transportierten Ware. Dazu gehören beispielsweise Anzahl und Art der Packstücke, Warenbeschreibung, Gewicht sowie bei Containertransporten Container- und Siegelnummern.

Das B/L erfüllt mehrere wichtige Funktionen. Es dient zunächst als Nachweis über die Übernahme der Ware zur Beförderung beziehungsweise – je nach Ausstellungsform – deren Verladung an Bord. Gleichzeitig dokumentiert es den zugrunde liegenden Beförderungsvertrag beziehungsweise dessen Bedingungen. Ein entsprechend ausgestelltes Original-Konnossement kann darüber hinaus als Traditionspapier die Verfügung über die darin bezeichnete Ware ermöglichen.

Bei einem klassischen Original Bill of Lading kann die Herausgabe der Ware am Bestimmungsort grundsätzlich an die Vorlage beziehungsweise ordnungsgemäße Legitimation durch das entsprechende Konnossement gebunden sein. Dadurch kann ein B/L beispielsweise auch bei bestimmten Zahlungs- und Finanzierungsgeschäften eine wichtige Rolle spielen.

In der Praxis gibt es jedoch verschiedene Formen der Dokumentation und Warenfreigabe. Bei einem Sea Waybill handelt es sich beispielsweise um ein nicht übertragbares Seefrachtdokument, bei dem die für ein Order-Konnossement typische Traditionsfunktion nicht besteht. Daneben kann bei einem ursprünglich ausgestellten B/L unter bestimmten Voraussetzungen ein Telex Release beziehungsweise Express Release genutzt werden, sodass für die Freigabe am Bestimmungsort keine physischen Originale mehr vorgelegt werden müssen. Die genaue Vorgehensweise hängt von Reederei, Dokumentenart und vereinbarter Abwicklung ab.

Bei Containertransporten kann außerdem zwischen einem Master Bill of Lading (MBL) und einem House Bill of Lading (HBL) unterschieden werden. Ein MBL wird typischerweise vom Verfrachter beziehungsweise der Reederei für den mit ihr abgeschlossenen Transport ausgestellt. Ein HBL kann dagegen beispielsweise von einem Spediteur oder NVOCC gegenüber seinem eigenen Auftraggeber ausgestellt werden. Bei einer einzigen Sendung können deshalb sowohl ein Master- als auch ein House-Dokument existieren.

Das Bill of Lading ist auch für die Zoll- und Importabwicklung von Bedeutung. Die darin enthaltenen Angaben werden zusammen mit Dokumenten wie Handelsrechnung und Packliste zur Identifikation und Abwicklung der Sendung verwendet. Die Angaben in den verschiedenen Dokumenten sollten deshalb miteinander übereinstimmen. Abweichungen beispielsweise bei Warenbeschreibung, Packstückzahl oder Gewicht können zu Rückfragen und Verzögerungen führen.

Das Konnossement ist insbesondere ein Dokument der See- und Binnenschifffahrt. Bei anderen Transportarten werden andere Frachtdokumente verwendet. In der Luftfracht ist dies beispielsweise der Air Waybill (AWB), während im Straßengüterverkehr häufig der CMR-Frachtbrief verwendet wird. Diese Dokumente erfüllen teilweise vergleichbare Nachweis- und Transportfunktionen, besitzen jedoch nicht automatisch die rechtlichen Eigenschaften eines Konnossements.

Für Importeure ist es daher wichtig, bereits vor dem Versand zu wissen, welche Form des Bill of Lading verwendet wird und wie die Warenfreigabe am Bestimmungsort erfolgen soll. Fehlerhafte Angaben, fehlende Originaldokumente oder eine nicht rechtzeitig veranlasste Freigabe können die Herausgabe und den Weitertransport der Ware verzögern und dadurch zusätzliche Lager-, Demurrage- oder andere Kosten verursachen.

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