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Präferenznachweis

Ein Präferenznachweis ist ein zollrechtlicher Nachweis über den präferenziellen Ursprung einer Ware. Er kann bei Warenverkehren zwischen Ländern beziehungsweise Wirtschaftsräumen mit entsprechenden Präferenzregelungen dazu dienen, bei der Einfuhr einen ermäßigten Zollsatz oder eine vollständige Zollbefreiung in Anspruch zu nehmen. Voraussetzung ist, dass die Ware die jeweils geltenden Ursprungsregeln erfüllt und der erforderliche Nachweis ordnungsgemäß vorliegt.

Die Europäische Union hat mit zahlreichen Staaten und Staatengruppen Präferenzabkommen beziehungsweise andere Präferenzregelungen geschlossen. Dadurch können Waren mit Ursprung in einem begünstigten Land bei der Einfuhr in die EU zollrechtlich günstiger behandelt werden. Umgekehrt können Waren mit präferenziellem EU-Ursprung bei der Einfuhr in bestimmte Partnerländer entsprechende Zollvergünstigungen erhalten.

Entscheidend ist dabei der präferenzielle Ursprung der Ware. Es reicht grundsätzlich nicht aus, dass eine Ware lediglich aus einem bestimmten Land versendet oder dort gekauft wurde. Eine beispielsweise über ein begünstigtes Land versendete Ware erhält dadurch nicht automatisch dessen präferenziellen Ursprung. Die Ware muss die Ursprungsregeln der jeweils anwendbaren Präferenzregelung tatsächlich erfüllen.

Welche Voraussetzungen erfüllt werden müssen, hängt von der konkreten Ware und dem jeweiligen Abkommen ab. Eine Ware kann beispielsweise vollständig in einem Land gewonnen oder hergestellt worden sein. Bei Produkten, für deren Herstellung Materialien aus mehreren Ländern verwendet werden, können dagegen bestimmte Be- oder Verarbeitungsschritte, Wertgrenzen oder andere produktspezifische Ursprungsregeln maßgeblich sein.

Welche Form des Präferenznachweises verwendet werden kann oder muss, hängt ebenfalls von der jeweiligen Präferenzregelung ab. In Betracht kommen beispielsweise eine Warenverkehrsbescheinigung EUR.1, eine Ursprungserklärung beziehungsweise Erklärung auf der Rechnung oder andere vorgesehene Ursprungsnachweise. In bestimmten Handelsbeziehungen kommen außerdem Systeme wie der Registrierte Ausführer (REX) oder Erklärungen zum Ursprung durch entsprechend registrierte beziehungsweise berechtigte Ausführer zum Einsatz.

Ein Präferenznachweis ist nicht mit einem allgemeinen Ursprungszeugnis (Certificate of Origin) gleichzusetzen. Ein Ursprungszeugnis dokumentiert grundsätzlich den nichtpräferenziellen Ursprung einer Ware und kann beispielsweise aufgrund handelspolitischer Vorschriften oder Anforderungen des Bestimmungslandes benötigt werden. Ein Präferenznachweis dient dagegen gezielt dazu, eine im jeweiligen Präferenzsystem vorgesehene zolltarifliche Vergünstigung in Anspruch nehmen zu können.

Für einen Importeur kann ein gültiger Präferenznachweis einen erheblichen Einfluss auf die Einfuhrkosten haben. Beträgt der reguläre Drittlandszollsatz einer Ware beispielsweise mehrere Prozent des maßgeblichen Zollwerts, kann ein anwendbarer Präferenzzollsatz diese Zollbelastung reduzieren oder gegebenenfalls vollständig entfallen lassen. Die konkrete Vergünstigung hängt jedoch immer von der Zolltarifnummer, dem Ursprungsland und der anwendbaren Präferenzregelung ab.

Dabei ist wichtig, dass eine Zollvergünstigung nicht allein deshalb gewährt wird, weil der Lieferant einen bestimmten Ursprung auf der Handelsrechnung angibt. Der erforderliche Präferenznachweis muss den Vorgaben der jeweiligen Regelung entsprechen. Der Importeur sollte deshalb bereits vor dem Versand klären, ob eine Präferenzbehandlung möglich ist und welcher Nachweis dafür benötigt wird.

Präferenznachweise können bei Waren relevant sein, die per See-, Luft-, Bahn- oder Straßentransport befördert werden. Sie beziehen sich nicht auf die Transportart, sondern auf den zollrechtlichen Ursprung der Ware und die zwischen den beteiligten Ländern beziehungsweise Wirtschaftsräumen geltenden Präferenzregelungen.

Ein Präferenznachweis ist damit ein wichtiger Bestandteil der Zoll- und Importplanung. Bereits vor einer Bestellung sollte geprüft werden, ob für die betreffende Ware und das Ursprungsland eine Präferenzregelung besteht, welche Ursprungsregeln erfüllt werden müssen und welcher Nachweis erforderlich ist. So kann eine mögliche Zollvergünstigung von Anfang an bei der Kalkulation des Imports berücksichtigt werden.

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