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Ursprungsnachweis / Ursprungszeugnis

Ein Ursprungsnachweis dient dazu, den Ursprung einer Ware nachzuweisen. Ein Ursprungszeugnis (Certificate of Origin) ist eine bestimmte Form eines solchen Nachweises und bestätigt, aus welchem Land eine Ware im zollrechtlichen Sinne stammt. Der Warenursprung ist insbesondere für handelspolitische Maßnahmen, Einfuhrbestimmungen und in bestimmten Fällen für die Anwendung von Zollvergünstigungen von Bedeutung. Dabei muss zwischen dem nichtpräferenziellen und dem präferenziellen Ursprung einer Ware unterschieden werden.

Ein Ursprungszeugnis weist grundsätzlich den nichtpräferenziellen Ursprung einer Ware nach. In Deutschland wird es auf Antrag typischerweise von den zuständigen Industrie- und Handelskammern (IHK) ausgestellt. Es kann beispielsweise vom Bestimmungsland, vom Kunden, von einer Bank im Rahmen eines Akkreditivs oder aufgrund anderer handelsrechtlicher Anforderungen verlangt werden.

Entscheidend für den Ursprung ist nicht zwangsläufig das Land, aus dem die Ware versendet wird. Wird beispielsweise ein in Vietnam hergestelltes Produkt zunächst in den USA gelagert und anschließend von dort nach Deutschland exportiert, erhält es allein durch die Lagerung und den Versand aus den USA grundsätzlich keinen US-amerikanischen Ursprung. Versandland und Ursprungsland können somit voneinander abweichen.

Auch der Sitz oder die Nationalität des Verkäufers bestimmt nicht automatisch den Warenursprung. Werden bei der Herstellung Materialien aus mehreren Ländern verwendet, gelten zollrechtliche Ursprungsregeln, anhand derer der Ursprung des fertigen Produkts bestimmt wird. Beim nichtpräferenziellen Ursprung kann dabei insbesondere relevant sein, wo die letzte wesentliche und wirtschaftlich gerechtfertigte Be- oder Verarbeitung stattgefunden hat.

Der Warenursprung kann Auswirkungen auf handelspolitische Maßnahmen haben. Abhängig von Ware und Ursprungsland können beispielsweise besondere Einfuhrbestimmungen, handelspolitische Schutzmaßnahmen, mengenmäßige Beschränkungen oder zusätzliche Zölle gelten. Deshalb kann die korrekte Bestimmung des Ursprungs auch dann wichtig sein, wenn keine Zollvergünstigung beantragt wird.

Besonders wichtig ist die Abgrenzung zum Präferenznachweis. Ein Ursprungszeugnis ist grundsätzlich nicht automatisch ein Nachweis, mit dem bei der Einfuhr ein reduzierter oder entfallender Präferenzzoll beansprucht werden kann. Hierfür muss eine entsprechende Präferenzregelung bestehen und der darin vorgesehene Nachweis verwendet werden.

Ein solcher Präferenznachweis kann – abhängig vom jeweiligen Handelsabkommen beziehungsweise Präferenzsystem – beispielsweise eine Warenverkehrsbescheinigung EUR.1, eine Ursprungserklärung oder eine Erklärung zum Ursprung sein. In bestimmten Fällen kommen außerdem Systeme wie der Registrierte Ausführer (REX) zum Einsatz. Welche Form erforderlich ist, hängt von Ursprungsland, Ware und der konkret anwendbaren Präferenzregelung ab.

Ein praktisches Beispiel: Ein deutsches Unternehmen importiert Waren aus Vietnam. Für die zollrechtliche Behandlung muss zunächst der tatsächliche Ursprung der Ware bestimmt werden. Soll zusätzlich eine mögliche Zollvergünstigung aufgrund der Handelsbeziehungen zwischen der EU und Vietnam genutzt werden, reicht ein gewöhnliches Ursprungszeugnis dafür nicht automatisch aus. Es muss geprüft werden, ob die Ware die entsprechenden präferenziellen Ursprungsregeln erfüllt und welcher Präferenznachweis für die konkrete Einfuhr vorgesehen ist.

Der Ursprung ist außerdem vom zollrechtlichen Status als Unionsware oder Nicht-Unionsware zu unterscheiden. Eine Ware mit vietnamesischem Ursprung kann nach ordnungsgemäßer Einfuhr und Überlassung zum freien Verkehr in der Europäischen Union den Status einer Unionsware erhalten. Ihr ursprüngliches Herstellungs- beziehungsweise Ursprungsland ändert sich dadurch jedoch nicht automatisch.

Ursprungsnachweise beziehen sich nicht auf eine bestimmte Transportart. Sie können unabhängig davon relevant sein, ob eine Ware per See-, Luft-, Bahn- oder Straßentransport befördert wird. Maßgeblich sind die Ware, ihr Ursprung sowie die für die konkrete Ein- oder Ausfuhr geltenden Vorschriften.

Für Importeure ist es deshalb sinnvoll, den Warenursprung und gegebenenfalls erforderliche Nachweise bereits vor dem Versand zu prüfen. Insbesondere wenn eine Zollvergünstigung genutzt werden soll oder für das Ursprungsland besondere Einfuhrbestimmungen gelten, können fehlende oder fehlerhafte Nachweise zu zusätzlichen Abgaben, Rückfragen oder Verzögerungen bei der Zollabfertigung führen.

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