Glossar
Zollbeschau
Eine Zollbeschau ist die körperliche Kontrolle von Waren durch die Zollbehörde im Rahmen der Zollabfertigung. Dabei kann der Zoll überprüfen, ob die tatsächlich vorhandene Ware mit den Angaben in der Zollanmeldung und den vorgelegten Dokumenten übereinstimmt. Eine Beschau kann die gesamte Sendung oder lediglich einzelne Packstücke beziehungsweise Warenpositionen betreffen.
Eine Zollbeschau kann beispielsweise durchgeführt werden, wenn der Zoll Warenart, Menge, Beschaffenheit, Kennzeichnung oder andere Angaben überprüfen möchte. Auch die Entnahme von Mustern oder Proben kann im Rahmen einer Kontrolle erforderlich sein.
Ein Beispiel: Ein deutsches Unternehmen importiert Waren aus Brasilien per Seefracht nach Deutschland. Nach Abgabe der Zollanmeldung entscheidet der Zoll, einen Teil der Sendung zu kontrollieren. Hierfür müssen beispielsweise bestimmte Kartons oder Paletten zugänglich gemacht beziehungsweise geöffnet werden, damit die angemeldete Ware mit den tatsächlichen Produkten verglichen werden kann.
Eine Zollbeschau bedeutet dabei nicht automatisch, dass mit der Sendung etwas nicht stimmt. Zollbehörden führen Kontrollen unter anderem risikoorientiert und stichprobenartig durch. Auch eine grundsätzlich korrekt angemeldete Sendung kann deshalb für eine Beschau ausgewählt werden.
Je nach Art der Sendung kann für die Beschau zusätzlicher Handlingaufwand entstehen. Container müssen gegebenenfalls bereitgestellt, Paletten bewegt oder Verpackungen geöffnet und anschließend wieder verschlossen werden. Dadurch können zusätzliche Kosten und Verzögerungen innerhalb der Transportkette entstehen.
Der Importeur beziehungsweise sein Zollagent oder Logistikdienstleister kann die organisatorische Abwicklung der Beschau begleiten. Die Entscheidung, ob und in welchem Umfang eine Kontrolle durchgeführt wird, liegt jedoch bei der zuständigen Zollbehörde.
Nach Abschluss der erforderlichen Prüfungen kann die Ware – sofern keine weiteren Maßnahmen erforderlich sind und die Voraussetzungen erfüllt sind – für das angemeldete Zollverfahren freigegeben beziehungsweise überlassen werden.
Eine Zollbeschau kann unabhängig davon vorkommen, ob Waren per See-, Luft-, Bahn- oder Straßentransport eingeführt werden. Sie ist Bestandteil der zollamtlichen Kontrollmöglichkeiten und sollte insbesondere bei zeitkritischen Importen als mögliches Verzögerungsrisiko berücksichtigt werden.