Glossar
Aufschubkonto
Ein Aufschubkonto ermöglicht es Unternehmen, bestimmte bei der Einfuhr entstehende Abgaben nicht unmittelbar bei jeder einzelnen Zollanmeldung zu entrichten, sondern deren Zahlung bis zu einem festgelegten späteren Zeitpunkt aufzuschieben. Der sogenannte Zahlungsaufschub kann insbesondere bei regelmäßigen Importen die Abwicklung vereinfachen und die Liquiditätsplanung verbessern.
Anstatt die entsprechenden Einfuhrabgaben bei jeder Zollabfertigung einzeln zu begleichen, werden die innerhalb des jeweiligen Aufschubzeitraums entstandenen Beträge gesammelt und zu den vorgesehenen Fälligkeitsterminen entrichtet. Dadurch können regelmäßig importierende Unternehmen ihre Zahlungsströme besser bündeln und planen.
Besonders interessant kann der Zahlungsaufschub bei der Einfuhrumsatzsteuer (EUSt) sein. Ist ein Unternehmen zum Vorsteuerabzug berechtigt, kann die gezahlte beziehungsweise geschuldete EUSt grundsätzlich als Vorsteuer geltend gemacht werden, sofern die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind. Ein zeitlich günstiger Zahlungsaufschub kann dabei die zwischenzeitliche Kapitalbindung reduzieren und somit einen Liquiditätsvorteil schaffen.
Ein Beispiel: Ein deutsches Unternehmen importiert regelmäßig Waren aus China. Bei den einzelnen Einfuhren entstehen neben möglichen Zöllen auch Einfuhrumsatzsteuerbeträge. Werden die entsprechenden Voraussetzungen für einen Zahlungsaufschub erfüllt, müssen die aufgeschobenen Beträge nicht unmittelbar bei jeder einzelnen Einfuhr bezahlt werden, sondern werden zu den dafür vorgesehenen Terminen fällig.
Welche Abgaben über einen Zahlungsaufschub abgewickelt werden können und welche Fristen gelten, hängt von den jeweiligen zoll- und steuerrechtlichen Regelungen ab. Die Nutzung eines eigenen Aufschubkontos muss bei der Zollverwaltung beantragt und bewilligt werden. Abhängig von den aufgeschobenen Abgaben können außerdem bestimmte Voraussetzungen und gegebenenfalls Sicherheitsleistungen erforderlich sein.
Ein Aufschubkonto ist von der Fiskalverzollung zu unterscheiden. Beim Zahlungsaufschub bleiben die entsprechenden Einfuhrabgaben grundsätzlich geschuldet; lediglich ihr Zahlungszeitpunkt wird verschoben. Bei einer Fiskalverzollung kann dagegen unter den gesetzlichen Voraussetzungen eine Einfuhr in einem EU-Mitgliedstaat mit einer unmittelbar anschließenden innergemeinschaftlichen Lieferung beziehungsweise Verbringung verbunden werden, wodurch sich insbesondere bei der Einfuhrumsatzsteuer eine andere Abwicklung ergeben kann.
Das Aufschubkonto ist nicht an eine bestimmte Transportart gebunden. Es kann bei entsprechenden Einfuhren unabhängig davon relevant sein, ob die Waren per See-, Luft-, Bahn- oder Straßentransport in die Europäische Union gelangen.
Ein Aufschubkonto kann damit insbesondere für Unternehmen mit regelmäßigen oder größeren Importvolumen interessant sein, da es die Abwicklung von Einfuhrabgaben bündeln und – insbesondere im Zusammenhang mit der Einfuhrumsatzsteuer – die Liquiditätsplanung verbessern kann.