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CFR (Cost and Freight)

CFR (Cost and Freight) ist ein Incoterm für den See- und Binnenschiffstransport, bei dem der Verkäufer – also beispielsweise dein ausländischer Lieferant – die Kosten und die Fracht bis zum vereinbarten Bestimmungshafen trägt. Das Transportrisiko geht jedoch bereits mit der Verladung der Ware an Bord des Schiffes im Abgangshafen auf den Käufer – also das Unternehmen, das die Ware beim Lieferanten gekauft hat – über.

Wichtig ist dabei die Unterscheidung der beteiligten Rollen: Verkäufer und Käufer beziehen sich bei den Incoterms auf die Parteien des Warenkaufvertrags. Beauftragte Logistikunternehmen, Speditionen oder Reedereien werden dadurch nicht automatisch selbst zum Käufer oder Verkäufer. Beauftragt beispielsweise ein Importeur Import-Team.de mit der Organisation seines Imports, bleibt grundsätzlich der Kunde der Käufer der Ware, während Import-Team.de die vereinbarten Logistikleistungen koordiniert.

Bei CFR fallen Kosten- und Gefahrenübergang zu unterschiedlichen Zeitpunkten auseinander: Der Verkäufer organisiert und bezahlt den Haupttransport bis zum vereinbarten Bestimmungshafen. Das Risiko für Verlust oder Beschädigung der Ware geht jedoch bereits auf den Käufer über, sobald die Ware im Abgangshafen an Bord des Schiffes verladen wurde.

Der Gefahrenübergang nach CFR ist dabei von der Haftung eines beteiligten Frachtführers zu unterscheiden. Wird die Ware während des Transports beschädigt oder geht sie verloren, können abhängig von Ursache und Umständen Ansprüche gegen den verantwortlichen Frachtführer bestehen. Dessen Haftung richtet sich jedoch nach den jeweils anwendbaren gesetzlichen Vorschriften, internationalen Übereinkommen und vereinbarten Beförderungsbedingungen und kann der Höhe nach begrenzt sein.

Im Gegensatz zu CIF (Cost, Insurance and Freight) ist der Verkäufer bei CFR nicht verpflichtet, eine Transportversicherung für die Ware abzuschließen. Als Käufer beziehungsweise Importeur solltest du deshalb prüfen, ob eine eigene Transportversicherung sinnvoll ist, um die finanziellen Folgen von Verlust oder Beschädigung entsprechend dem vereinbarten Versicherungsumfang abzusichern.

Wichtig ist außerdem, dass CFR nicht automatisch sämtliche Kosten bis zur endgültigen Zustellung der Ware umfasst. Je nach Transport und Vereinbarung können im Bestimmungshafen beispielsweise Kosten für Terminalleistungen, Umschlag, Dokumente, Freistellung, Zollabwicklung oder den anschließenden Nachlauf entstehen.

Gerade deshalb sollten Importeure bei CFR-Angeboten nicht ausschließlich auf den vereinbarten Waren- und Frachtpreis achten, sondern bereits vor der Buchung klären, welche Kosten im Bestimmungshafen und für den weiteren Transport zusätzlich anfallen können.

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