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CIF (Cost, Insurance and Freight)

CIF (Cost, Insurance and Freight) ist ein Incoterm für den See- und Binnenschiffstransport, bei dem der Verkäufer – also beispielsweise dein ausländischer Lieferant – die Kosten für den Haupttransport und eine Transportversicherung bis zum vereinbarten Bestimmungshafen übernimmt. Das Transportrisiko geht jedoch bereits mit der Verladung der Ware an Bord des Schiffes im Abgangshafen auf den Käufer – also das Unternehmen, das die Ware beim Lieferanten gekauft hat – über.

Verkäufer und Käufer beziehen sich bei CIF auf die Parteien des Warenkaufvertrags. Beauftragte Logistikunternehmen, Speditionen oder Reedereien werden dadurch nicht automatisch selbst zum Käufer oder Verkäufer. Beauftragt beispielsweise ein Importeur Import-Team.de mit der Organisation oder Begleitung seines Imports, bleibt grundsätzlich der Kunde der Käufer der Ware, während Import-Team.de die vereinbarten Logistikleistungen koordiniert.

Wie bei CFR (Cost and Freight) fallen bei CIF Kosten- und Gefahrenübergang zu unterschiedlichen Zeitpunkten auseinander. Der Verkäufer organisiert und bezahlt den Haupttransport bis zum vereinbarten Bestimmungshafen. Das Risiko für Verlust oder Beschädigung der Ware geht jedoch bereits auf den Käufer über, sobald die Ware im Abgangshafen an Bord des Schiffes verladen wurde.

Der wesentliche Unterschied zu CFR besteht in der Transportversicherung: Bei CIF ist der Verkäufer verpflichtet, auf eigene Kosten einen den Incoterms entsprechenden Mindestversicherungsschutz zugunsten des Käufers zu beschaffen. Dieser Versicherungsschutz bedeutet jedoch nicht automatisch, dass sämtliche denkbaren Schäden oder der gesamte wirtschaftliche Verlust des Käufers abgedeckt sind. Als Importeur solltest du deshalb prüfen, welchen Deckungsumfang die vom Verkäufer abgeschlossene Versicherung tatsächlich bietet und ob eine weitergehende Absicherung sinnvoll ist.

Der Gefahrenübergang nach CIF ist außerdem von der Haftung eines beteiligten Frachtführers zu unterscheiden. Wird die Ware während des Transports beschädigt oder geht sie verloren, können abhängig von Ursache und Umständen Ansprüche gegen den verantwortlichen Frachtführer oder aus der Transportversicherung bestehen. Die Haftung des Frachtführers richtet sich jedoch nach den jeweils anwendbaren gesetzlichen Vorschriften, internationalen Übereinkommen und vereinbarten Beförderungsbedingungen und kann der Höhe nach begrenzt sein.

Auch CIF bedeutet nicht, dass mit dem vereinbarten Preis sämtliche Kosten bis zur endgültigen Zustellung der Ware abgedeckt sind. Je nach Transport und Vereinbarung können im Bestimmungshafen beispielsweise Kosten für Terminalleistungen, Umschlag, Dokumente, Freistellung, Zollabwicklung oder den anschließenden Nachlauf entstehen.

Gerade deshalb sollten Importeure bei CIF-Angeboten neben dem Waren- und Frachtpreis sowohl den tatsächlichen Umfang der eingeschlossenen Transportversicherung als auch mögliche zusätzliche Kosten im Bestimmungshafen und für den weiteren Transport prüfen.

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