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FCA (Free Carrier / Frei Frachtführer)

FCA (Free Carrier / Frei Frachtführer) ist ein Incoterm, bei dem der Verkäufer – beispielsweise dein ausländischer Lieferant – die Ware an einem vereinbarten Ort an den vom Käufer benannten Frachtführer oder eine andere benannte Person übergibt. Der Verkäufer übernimmt dabei grundsätzlich auch die Ausfuhrabfertigung. Mit der vertragsgemäßen Übergabe am vereinbarten Ort geht das Risiko für Verlust oder Beschädigung der Ware auf den Käufer über.

Bei FCA ist die genaue Benennung des Übergabeortes besonders wichtig, da dieser bestimmt, wo die Pflichten und das Risiko vom Verkäufer auf den Käufer übergehen. Als Übergabeort kann beispielsweise das Werk oder Lager des Verkäufers, ein Speditionslager, ein Containerterminal oder ein anderer vereinbarter Ort festgelegt werden.

Wird FCA am Betriebsgelände des Verkäufers vereinbart, erfolgt die Lieferung grundsätzlich, wenn die Ware auf das vom Käufer organisierte Transportmittel verladen wurde. In diesem Fall gehört die Verladung somit zu den Pflichten des Verkäufers. Wird dagegen ein anderer Ort vereinbart, liefert der Verkäufer die Ware grundsätzlich auf seinem Transportmittel an diesen Ort; sie muss dort dem vom Käufer benannten Frachtführer oder einer anderen benannten Person zur Verfügung stehen. Die genaue Ortsangabe im Kaufvertrag ist daher entscheidend.

Ein wesentlicher Unterschied zu EXW (Ex Works / Ab Werk) besteht in der Ausfuhrabfertigung. Während diese bei EXW grundsätzlich in den Verantwortungsbereich des Käufers fällt, übernimmt der Verkäufer bei FCA die für die Ausfuhr erforderlichen Zollformalitäten. Gerade bei internationalen Lieferungen kann FCA deshalb praktikabler sein, weil der Verkäufer die Exportabwicklung in seinem eigenen Land übernimmt.

Nach der Übergabe organisiert und bezahlt der Käufer grundsätzlich den weiteren Transport entsprechend der vereinbarten Lieferbedingung. Dazu können beispielsweise der internationale Haupttransport sowie die Einfuhrabwicklung und der anschließende Nachlauf gehören. FCA kann dabei für verschiedene Verkehrsträger und auch für multimodale Transporte verwendet werden und ist nicht auf die Seefracht beschränkt.

Beauftragt der Käufer beispielsweise Import-Team.de mit der Organisation seines Imports, bleibt der Käufer weiterhin die entsprechende Partei des Warenkaufvertrags. Import-Team.de kann den Frachtführer beziehungsweise die beteiligten Logistikpartner auswählen und die weitere Transportkette im Auftrag des Kunden koordinieren. Dadurch wird Import-Team.de jedoch nicht automatisch selbst zum Käufer oder Verkäufer im Sinne des Incoterms.

Im Vergleich zu FOB (Free on Board) eignet sich FCA insbesondere auch für containerisierte Seefracht, wenn die Ware bereits an einem Terminal oder einem anderen Übergabeort an den Frachtführer übergeben wird. Bei FOB erfolgt der Gefahrenübergang dagegen erst, wenn die Ware im Abgangshafen an Bord des Schiffes verladen wurde.

FCA bietet damit eine flexible Möglichkeit, die Verantwortlichkeiten zwischen Verkäufer und Käufer klar aufzuteilen. Entscheidend ist jedoch, den vereinbarten Übergabeort möglichst präzise festzulegen, da von diesem Ort abhängt, wann die Lieferung als erfolgt gilt und das Transportrisiko auf den Käufer übergeht.

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