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Incoterms

Incoterms (International Commercial Terms) sind international anerkannte Lieferklauseln, die festlegen, welche Pflichten, Kosten und Risiken Verkäufer und Käufer bei der Lieferung von Waren übernehmen. Sie bestimmen insbesondere, wer bestimmte Transportabschnitte organisiert und bezahlt, an welchem Punkt das Risiko für Verlust oder Beschädigung der Ware vom Verkäufer auf den Käufer übergeht und wer bestimmte Aufgaben wie die Aus- oder Einfuhrabfertigung übernimmt.

Die Incoterms werden von der Internationalen Handelskammer (ICC) herausgegeben und regelmäßig überarbeitet. Die derzeit gebräuchliche Fassung sind die Incoterms® 2020. Wird ein Incoterm in einem Kaufvertrag vereinbart, sollte deshalb neben der Klausel auch der konkrete benannte Ort beziehungsweise Hafen und die verwendete Fassung angegeben werden, beispielsweise „FCA Shanghai, Incoterms® 2020“ oder „FOB Shanghai, Incoterms® 2020“.

Für einen Importeur haben Incoterms erheblichen Einfluss auf die Organisation und Kalkulation des Imports. Sie bestimmen beispielsweise, ob der Käufer den Transport bereits am Werk des Lieferanten übernehmen muss oder ob der Verkäufer noch den Vorlauf, die Ausfuhrabfertigung oder sogar den internationalen Haupttransport organisiert und bezahlt.

Besonders wichtig ist die Unterscheidung zwischen Kosten- und Gefahrenübergang. Derjenige, der einen bestimmten Transportabschnitt bezahlt, trägt während dieses Abschnitts nicht zwangsläufig auch das Transportrisiko. Bei CFR und CIF bezahlt beispielsweise der Verkäufer die Seefracht bis zum vereinbarten Bestimmungshafen, während das Risiko grundsätzlich bereits im Abgangshafen mit der Verladung der Ware an Bord des Schiffes auf den Käufer übergeht.

Zu den im internationalen Import häufig relevanten Incoterms gehören beispielsweise:

  • EXW (Ex Works / Ab Werk): Der Verkäufer stellt die Ware am vereinbarten Ort zur Verfügung. Der Käufer übernimmt ab dort weitreichende Transport- und Organisationspflichten. Die Ausfuhrabfertigung liegt grundsätzlich beim Käufer.
  • FCA (Free Carrier / Frei Frachtführer): Der Verkäufer übergibt die Ware am vereinbarten Ort an den vom Käufer benannten Frachtführer beziehungsweise eine andere benannte Person und übernimmt grundsätzlich die Ausfuhrabfertigung.
  • FOB (Free on Board / Frei an Bord): Der Verkäufer liefert die Ware im vereinbarten Abgangshafen an Bord des Schiffes. Dort geht das Risiko auf den Käufer über. FOB ist für See- und Binnenschiffstransporte vorgesehen.
  • CFR (Cost and Freight): Der Verkäufer bezahlt die Seefracht bis zum vereinbarten Bestimmungshafen, das Risiko geht jedoch bereits mit der Verladung an Bord im Abgangshafen auf den Käufer über.
  • CIF (Cost, Insurance and Freight): Funktioniert hinsichtlich Kosten- und Gefahrenübergang ähnlich wie CFR, allerdings muss der Verkäufer zusätzlich den nach den Incoterms vorgesehenen Transportversicherungsschutz beschaffen.

Neben diesen Klauseln existieren weitere Incoterms, beispielsweise CPT, CIP, DAP, DPU und DDP. Welche Lieferbedingung geeignet ist, hängt unter anderem von Transportart, Herkunfts- und Bestimmungsland, Ware und davon ab, wie viel Kontrolle Käufer und Verkäufer über die Transportkette übernehmen möchten.

Nicht jeder Incoterm kann für jede Transportart verwendet werden. EXW, FCA, CPT, CIP, DAP, DPU und DDP können grundsätzlich unabhängig vom gewählten Verkehrsträger und auch bei multimodalen Transporten verwendet werden. FAS, FOB, CFR und CIF sind dagegen ausschließlich für den See- und Binnenschiffstransport vorgesehen.

Incoterms regeln jedoch nicht sämtliche Bestandteile eines internationalen Kaufvertrags. Sie bestimmen beispielsweise nicht automatisch den Eigentumsübergang an der Ware, die Zahlungsbedingungen, den Kaufpreis oder die Folgen einer mangelhaften Ware. Auch ersetzen sie weder den Kaufvertrag noch einen Beförderungs- oder Versicherungsvertrag.

Ebenso wichtig ist die Abgrenzung zu einem Spediteur oder Logistikdienstleister. Beauftragt ein deutscher Käufer beispielsweise Import-Team.de mit der Organisation seines Imports, bleibt die im Kaufvertrag vereinbarte Kosten- und Risikoverteilung zwischen dem ausländischen Verkäufer und dem Käufer grundsätzlich bestehen. Der Logistikdienstleister organisiert lediglich die ihm übertragenen Transport- und Abwicklungsleistungen und wird dadurch nicht automatisch selbst zum Käufer oder Verkäufer im Sinne des Incoterms.

Die Wahl des geeigneten Incoterms sollte deshalb bereits vor der Bestellung beziehungsweise vor Abschluss des Kaufvertrags berücksichtigt werden. Ein vermeintlich günstiger Warenpreis kann durch ungünstige Lieferbedingungen zusätzliche Transport-, Abfertigungs- oder lokale Kosten verursachen. Umgekehrt kann eine sinnvoll gewählte Lieferbedingung dem Importeur mehr Kontrolle über Transportkosten, Dienstleister und die gesamte Lieferkette ermöglichen.

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