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Zollanmeldung

Eine Zollanmeldung ist die formelle Erklärung gegenüber der Zollbehörde, mit der Waren zu einem bestimmten Zollverfahren angemeldet werden. Sie enthält die für die zollrechtliche Behandlung erforderlichen Angaben und bildet beispielsweise bei einem Import aus einem Drittland eine wesentliche Grundlage für die Berechnung von Einfuhrabgaben und die Überlassung der Ware zum freien Verkehr.

Bei einem Import in die Europäische Union enthält die Zollanmeldung unter anderem Angaben zum Anmelder beziehungsweise Importeur, zur Ware, Zolltarifnummer, Menge, Warenwert, Ursprung, Herkunft und zum vorgesehenen Zollverfahren. Abhängig von Ware und Einfuhr können weitere Angaben, Genehmigungen oder Nachweise erforderlich sein.

Ein Beispiel: Ein deutsches Unternehmen importiert Waren aus Japan per Seefracht nach Deutschland. Nach der Ankunft sollen die Waren in den zollrechtlich freien Verkehr überlassen werden. Hierfür wird eine Einfuhrzollanmeldung abgegeben, anhand derer der Zoll unter anderem die zollrechtliche Behandlung und die gegebenenfalls entstehenden Einfuhrabgaben bestimmt.

Die Zollanmeldung wird heute grundsätzlich elektronisch abgewickelt. In Deutschland erfolgt die elektronische Zollabfertigung insbesondere über das IT-Verfahren ATLAS. Die Anmeldung kann vom Unternehmen selbst oder im Rahmen einer entsprechenden Vertretung beispielsweise durch einen Zollagenten oder eine Spedition abgegeben werden.

Für die Erstellung werden regelmäßig Unterlagen und Informationen wie Handelsrechnung, Packliste, Transportdokumente und eine zutreffende Warenbeschreibung benötigt. Je nach Ware können zusätzlich beispielsweise Ursprungs- oder Präferenznachweise, Genehmigungen oder andere Dokumente relevant sein.

Besonders wichtig ist die korrekte Zolltarifnummer. Sie dient der zolltariflichen Einreihung der Ware und beeinflusst unter anderem den anzuwendenden Zollsatz sowie mögliche handelspolitische Maßnahmen. Auch Warenwert und Ursprung müssen korrekt angegeben werden, da sie für die Berechnung beziehungsweise Behandlung der Einfuhr relevant sein können.

Eine Zollanmeldung bedeutet nicht zwangsläufig eine Verzollung zum freien Verkehr. Waren können abhängig von der jeweiligen Situation auch zu anderen Zollverfahren angemeldet werden, beispielsweise zu einem Versand- oder Zolllagerverfahren. Das gewählte Verfahren bestimmt, wie die Ware anschließend zollrechtlich behandelt werden darf.

Die Zollanmeldung ist nicht von einer bestimmten Transportart abhängig. Sie kann bei Waren erforderlich sein, die per See-, Luft-, Bahn- oder Straßentransport die Zollgrenze überschreiten.

Eine vollständig und korrekt vorbereitete Zollanmeldung ist damit ein wichtiger Bestandteil der Import- und Exportabwicklung. Fehlende Dokumente oder unzutreffende Angaben können zu Rückfragen, zusätzlichen Prüfungen, Verzögerungen und gegebenenfalls einer fehlerhaften Berechnung von Einfuhrabgaben führen.

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