Glossar
Sea Waybill / Seefrachtbrief
Ein Sea Waybill, auch Seefrachtbrief genannt, ist ein nicht übertragbares Transportdokument für die Seefracht. Es dient als Nachweis über den Beförderungsvertrag und die Übernahme der Ware durch den Verfrachter, ist jedoch – anders als ein übertragbares Konnossement – kein Traditionspapier. Für die Auslieferung der Ware müssen daher keine Originaldokumente wie bei einem entsprechenden Original Bill of Lading vorgelegt werden.
Das Sea Waybill benennt unter anderem Versender und Empfänger sowie wesentliche Angaben zur transportierten Ware und zur Beförderung. Die Ware wird grundsätzlich an den im Sea Waybill bezeichneten Empfänger ausgeliefert, nachdem die für die Freigabe erforderlichen Voraussetzungen erfüllt sind. Originale, deren Besitz zur Verfügung über die Ware erforderlich wäre, werden bei einem Sea Waybill nicht ausgestellt.
Dadurch unterscheidet sich das Sea Waybill wesentlich von einem übertragbaren Bill of Lading (B/L). Ein entsprechend ausgestelltes Konnossement kann neben seiner Funktion als Beleg für den Beförderungsvertrag und die Übernahme der Ware auch eine Traditionsfunktion besitzen. Das Sea Waybill erfüllt diese Funktion nicht und kann daher nicht auf dieselbe Weise zur Übertragung der Rechte an der Ware eingesetzt werden.
Ein Beispiel: Ein Unternehmen bezieht regelmäßig Waren von einem langjährigen Lieferanten in den USA und lässt diese per Seefracht aus den USA nach Deutschland transportieren. Da die beteiligten Geschäftspartner keine Übertragung der Rechte an der Ware über ein Konnossement benötigen, wird für den Transport ein Sea Waybill verwendet. Nach der Ankunft kann die Sendung nach Erfüllung der weiteren Freigabevoraussetzungen an den darin benannten Empfänger ausgeliefert werden, ohne dass dieser hierfür ein Original-B/L vorlegen muss.
Ein Sea Waybill ist nicht dasselbe wie ein Telex Release. Beim Telex Release wurde für die Sendung ursprünglich ein Original Bill of Lading ausgestellt und dieses anschließend nach den Vorgaben des Carriers zurückgegeben beziehungsweise „surrendered“, sodass die Ware am Bestimmungsort ohne Vorlage des Original-B/L freigegeben werden kann. Beim Sea Waybill besteht diese Originaldokumenten-Problematik von Beginn an nicht.
Die Verwendung eines Sea Waybills bietet sich daher insbesondere bei eingespielten Geschäftsbeziehungen an, bei denen keine Dokumentenübergabe zur Absicherung der Verfügung über die Ware erforderlich ist. Ob ein Sea Waybill für eine konkrete Sendung eingesetzt werden kann und sinnvoll ist, hängt jedoch von der Transportkonstellation, den Anforderungen der beteiligten Parteien und gegebenenfalls den Vorgaben am Abgangs- und Bestimmungsort ab.