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Importeur / Einführer

Als Importeur oder Einführer wird allgemein ein Unternehmen oder eine Person bezeichnet, die Waren aus einem anderen Staat beziehungsweise Wirtschaftsgebiet in einen Zielmarkt einführt. Im Zusammenhang mit Einfuhren in die Europäische Union ist der Begriff jedoch von konkreten zoll-, steuer- oder produktrechtlichen Rollen zu unterscheiden: Der Importeur ist nicht automatisch mit dem Anmelder, Zollvertreter oder Empfänger einer Sendung gleichzusetzen.

Bei einem klassischen Import beschafft beispielsweise ein in der EU ansässiges Unternehmen Waren bei einem Lieferanten in einem Drittland und lässt diese in die Europäische Union transportieren. Dabei müssen neben der eigentlichen Beförderung unter anderem Zollabfertigung, Einfuhrabgaben und die erforderlichen Einfuhrdokumente berücksichtigt werden.

Für die Zollanmeldung ist entscheidend, wer als Anmelder auftritt und gegebenenfalls durch wen dieser vertreten wird. Ein Unternehmen kann die Zollanmeldung selbst abgeben oder sich unter den dafür geltenden Voraussetzungen durch einen Zollvertreter vertreten lassen. Die wirtschaftliche Rolle als Importeur und die zollrechtliche Rolle als Anmelder sollten deshalb begrifflich nicht ohne Weiteres gleichgesetzt werden.

Ein Beispiel: Ein Unternehmen mit Sitz in Deutschland kauft zeitkritische Ersatzteile bei einem Hersteller in Südkorea und lässt sie per Luftfracht aus Asien nach Deutschland transportieren. Das deutsche Unternehmen tritt wirtschaftlich als Importeur der Waren auf. Für die Einfuhr können jedoch weitere Beteiligte eingebunden sein, beispielsweise ein Spediteur für den Transport und ein Zollvertreter für die Abgabe der Zollanmeldung.

Auch die vereinbarten Incoterms beeinflussen die Aufgaben- und Kostenverteilung zwischen Verkäufer und Käufer, legen aber nicht für sämtliche Rechtsbereiche abschließend fest, wer rechtlich als Importeur gilt. Insbesondere bei Lieferbedingungen, bei denen der Verkäufer weitreichende Pflichten übernimmt, muss deshalb geprüft werden, welche Partei die jeweiligen zoll-, steuer- und gegebenenfalls produktrechtlichen Voraussetzungen tatsächlich erfüllen muss.

Für Importeure können außerdem Anforderungen gelten, die über die reine Transport- und Zollabwicklung hinausgehen. Abhängig von der Ware können beispielsweise Produktsicherheit, Kennzeichnung, Genehmigungen oder andere Einfuhrvorschriften relevant sein. Welche Pflichten bestehen, richtet sich nach dem konkreten Produkt und den jeweils anwendbaren Vorschriften.

Ein Importdienstleister wie Import-Team.de kann Unternehmen bei der Organisation internationaler Transporte sowie im Rahmen der angebotenen Leistungen bei der Zollabfertigung und weiteren logistischen Abläufen unterstützen. Die Verantwortung für produktspezifische oder sonstige gesetzliche Pflichten des Importeurs wird dadurch jedoch nicht automatisch auf den Dienstleister übertragen.

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