Glossar
NVOCC (Non-Vessel-Operating Common Carrier)
NVOCC steht für „Non-Vessel-Operating Common Carrier“ und bezeichnet ein Unternehmen, das Seefrachtbeförderungen anbietet und gegenüber seinen Kunden als vertraglicher Verfrachter auftreten kann, ohne die für den Haupttransport eingesetzten Seeschiffe selbst zu betreiben. Ein NVOCC kauft Frachtraum bei Reedereien ein und kann diesen für eigene Kunden beziehungsweise Sendungen weitervermarkten.
NVOCCs spielen insbesondere bei der Organisation von LCL-Sendungen und Sammelcontainern eine wichtige Rolle. Sie können mehrere kleinere Sendungen verschiedener Kunden zu einer größeren Ladung konsolidieren und entsprechenden Frachtraum bei einer Reederei buchen. Dadurch besteht für einen einzelnen Versender nicht zwingend eine direkte vertragliche Beziehung zur ausführenden Reederei.
Ein wesentliches Merkmal ist die Rolle in der Transportdokumentation. Ein NVOCC kann gegenüber seinem Kunden ein eigenes House Bill of Lading (HBL) ausstellen. Für die Beförderung durch die Reederei kann gleichzeitig ein Master Bill of Lading (MBL) bestehen. Dadurch können innerhalb derselben Transportkette unterschiedliche Vertrags- und Dokumentationsebenen entstehen.
Ein Beispiel: Ein Importeur lässt drei Paletten mit Elektronikprodukten per Seefracht aus China nach Deutschland transportieren. Da die Waren keinen eigenen Container füllen, organisiert ein NVOCC die Sendung als LCL-Transport und konsolidiert sie mit weiteren Sendungen. Der NVOCC stellt dem Kunden ein HBL aus, während die ausführende Reederei den gebuchten Frachtraum für den Seetransport bereitstellt.
Ein NVOCC ist nicht mit der ausführenden Reederei gleichzusetzen. Die Reederei betreibt beziehungsweise vermarktet die eigentliche Schiffskapazität, während der NVOCC Transportleistungen auf dieser Kapazität einkauft und gegenüber seinen eigenen Kunden als vertraglicher Beförderer auftreten kann. Je nach Transportstruktur können daneben weitere Beteiligte wie Spediteure, Agenten oder Handling-Unternehmen eingebunden sein.
Auch bei der Abwicklung am Bestimmungsort kann die NVOCC-Struktur relevant sein. Bei konsolidierten Sendungen müssen die einzelnen Teilsendungen nach der Ankunft wieder zugeordnet und gegebenenfalls dekonsolidiert werden, bevor Zollabfertigung und Nachlauf erfolgen können. Für den Importeur ist deshalb entscheidend, welche Unternehmen innerhalb der Transportkette für die einzelnen Abschnitte und Dokumente verantwortlich sind.