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Zollwert

Der Zollwert ist der nach den zollrechtlichen Vorschriften ermittelte Wert einer Ware. Er bildet bei vielen Einfuhren die Bemessungsgrundlage für die Berechnung des Zolls und entspricht nicht zwangsläufig dem reinen Warenwert beziehungsweise dem auf der Handelsrechnung ausgewiesenen Rechnungsbetrag.

Die wichtigste Methode zur Ermittlung des Zollwerts ist die Transaktionswertmethode. Ausgangspunkt ist grundsätzlich der für die eingeführten Waren bei einem Verkauf zur Ausfuhr in das Zollgebiet der Europäischen Union tatsächlich gezahlte oder zu zahlende Preis. Dieser kann nach den zollrechtlichen Vorschriften um bestimmte Kosten und andere Wertbestandteile ergänzt beziehungsweise berichtigt werden.

Welche Kosten bei der Zollwertermittlung berücksichtigt werden müssen, hängt vom konkreten Geschäft und den vereinbarten Lieferbedingungen ab. Unter bestimmten Voraussetzungen können beispielsweise Beförderungs- und Versicherungskosten bis zum Ort des Verbringens in das Zollgebiet der Europäischen Union, Provisionen und Maklerlöhne, Verpackungskosten, bestimmte vom Käufer bereitgestellte Waren oder Leistungen sowie bestimmte Lizenzgebühren relevant sein.

Ein Beispiel: Ein Unternehmen kauft Waren bei einem Hersteller in China und lässt diese per Seefracht aus China nach Deutschland transportieren. Abhängig von den vereinbarten Lieferbedingungen können im Rechnungspreis bereits unterschiedliche Transport- und Nebenkosten enthalten sein. Für die Zollabfertigung muss daher geprüft werden, welche Kosten bereits im Preis berücksichtigt wurden und welche Beträge bei der Ermittlung des Zollwerts noch hinzugerechnet oder gegebenenfalls abgezogen werden müssen.

Die vereinbarten Incoterms können für die praktische Zollwertermittlung eine wichtige Rolle spielen, da sie unter anderem erkennen lassen, welche Kosten der Verkäufer beziehungsweise der Käufer übernimmt. Bei einem FOB-Preis sind beispielsweise andere Kostenbestandteile im vereinbarten Preis enthalten als bei einem CIF-Preis. Der Incoterm bestimmt allerdings nicht selbst den Zollwert; maßgeblich bleiben die zollrechtlichen Bewertungsvorschriften.

Neben dem Zollwert sind für die Berechnung möglicher Einfuhrzölle insbesondere die Zolltarifnummer und der Warenursprung relevant. Die zolltarifliche Einreihung bestimmt unter anderem den grundsätzlich anzuwendenden Zollsatz, während der Warenursprung beispielsweise für Präferenzregelungen von Bedeutung sein kann. Bei einem wertabhängigen Zollsatz wird der maßgebliche Zollsatz auf den ermittelten Zollwert angewendet.

Auch für die Einfuhrumsatzsteuer ist der Zollwert relevant. Zollwert und Bemessungsgrundlage der Einfuhrumsatzsteuer sind jedoch nicht zwangsläufig identisch. Bei der Ermittlung der Bemessungsgrundlage können zusätzlich zum Zollwert unter anderem bestimmte Abgaben sowie Neben-, Beförderungs- und Versicherungskosten berücksichtigt werden, soweit die gesetzlichen Voraussetzungen hierfür erfüllt sind.

Kann der Zollwert nicht anhand des Transaktionswerts bestimmt werden, sehen die Zollvorschriften weitere Bewertungsmethoden vor. Dazu gehören beispielsweise die Bewertung anhand des Transaktionswerts gleicher oder gleichartiger Waren sowie weitere gesetzlich festgelegte Methoden. Eine korrekte Zollwertermittlung ist deshalb insbesondere bei komplexeren Lieferbedingungen, verbundenen Unternehmen, Lizenzzahlungen oder zusätzlichen Kostenbestandteilen wichtig. Ein Importdienstleister wie Import-Team.de kann Unternehmen im Rahmen der Zollabfertigung dabei unterstützen, die erforderlichen Angaben und Unterlagen für eine korrekte Zollwertermittlung zusammenzustellen und die Einfuhr entsprechend abzuwickeln.

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